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   VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 3 S 2875/08   

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VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 3 S 2875/08 (https://dejure.org/2009,4799)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.02.2009 - 3 S 2875/08 (https://dejure.org/2009,4799)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Februar 2009 - 3 S 2875/08 (https://dejure.org/2009,4799)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Umfang der nachbarschützenden Wirkung von BauO BW § 6 Abs 1 S 4; Verstöße gegen das NachbG BW sind ohne Bedeutung für Anfechtungsklage gegen eine erteilte Baugenehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der nachbarschützenden Wirkung des § 6 Abs. 1 S. 4 der Landesbauordnung für das Land Baden-Württemberg (LBO); Bedeutung von Verstößen gegen § 11 des Gesetzes über das Nachbarrecht des Landes Baden-Württemberg (NRG) bei Anfechtungsklagen des Nachbarn im Hinblick auf § ...

  • Judicialis

    LBO § 5 Abs. 9; ; LBO § 6 Abs. 1 Satz 1; ; LBO § 6 Abs. 1 Satz 2; ; LBO § 6 Abs. 1 Satz 4; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; NRG § 11 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzbebauung; Tote Einfriedigung; Gebot der Rücksichtnahme; Nachbarschutz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grenzbebauung entlang der eigenen Grundstücksgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 698 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.1984 - 3 S 1833/84

    Grenzbebauung - Nachbarschutz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 3 S 2875/08
    § 6 Abs. 1 Satz 4 LBO entfaltet nachbarschützende Wirkung nur insoweit, als die Grenzbebauung entlang der eigenen Grundstücksgrenze eine Länge von 9 m nicht überschreiten darf (im Abschluss an den Beschluss des Senats vom 06.08.1984 - 3 S 1833/84 -).

    Denn § 6 Abs. 1 Satz 4 LBO entfaltet nachbarschützende Wirkung nur insoweit, als die Grenzbebauung entlang der eigenen Grundstücksgrenze eine Länge von 9 m nicht überschreiten darf (so schon Beschluss des Senats vom 06.08.1984 - 3 S 1833/84 - juris; zustimmend: Sauter, LBO, Loseblattslg., Stand 24. Lieferung [2004], § 6 RdNr. 31).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 3 S 2875/08
    Die nach § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO gebotene Darlegung des Zulassungsgrundes setzt voraus, dass ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine dafür erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392 = NVwZ 2000, 1163).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 98/08

    Verletzung des nachbarrechtlichen Schikaneverbots

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 3 S 2875/08
    Dabei kann dahinstehen, ob und unter welchen Umständen bei Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften für eine Anwendung des Schikaneverbots überhaupt Raum ist (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.04.2008 - 8 S 98/08 -, VBlBW 2008, 452).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 3 S 2875/08
    Für eine - von den Klägern nicht ausdrücklich geltend gemachte - Rücksichtslosigkeit des Vorhabens der Beigeladenen ist angesichts des Umstands der Einhaltung der Abstandsflächen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.12.1996 - 4 B 215.96 -, NVwZ-RR 1997, 516) und der erkennbar nicht erdrückenden Wirkung des Vorhabens (vgl. dazu Troidl, BauR 2008, 1829) nichts ersichtlich.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1995 - 3 S 1298/94

    Zum Begriff der Einfriedigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 3 S 2875/08
    Im Übrigen erscheint es dem Senat im Hinblick auf den Wortlaut des § 11 NRG zweifelhaft, ob sich die "Wandscheiben" als Einfriedigung im Sinne dieser Vorschrift begreifen lassen (vgl. zum öffentlich-rechtlichen Begriff der Einfriedigung: Urteil des Senats vom 18.12.1995 - 3 S 1298/94 -, BWGZ 1996, 410).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - 4 S 660/98

    Rechtsmittelzulassung: Darlegung der Entscheidungserheblichkeit eines Fehlers;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 3 S 2875/08
    Des Weiteren muss die Entscheidungserheblichkeit des behaupteten Rechtsverstoßes dargetan werden (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.05.1998 - 4 S 660/98 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 5 S 1428/96

    Längenberechnung privilegierter Grenzbebauung und Anrechnung anderer Grenzbauten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 3 S 2875/08
    Dies ist hier nicht der Fall, denn auf die Längenmaße des § 6 Abs. 1 Satz 4 LBO werden nicht unter die Privilegierung des § 6 Abs. 1 Satz 1 und 2 LBO fallende bauliche Anlagen nicht angerechnet (vgl. schon Urteil des Senats vom 04.11.1981 - 3 S 1245/81 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.06.1996 - 5 S 1428/96 -, VBlBW 1996, 428; Sauter, a.a.O., § 6 RdNr. 27a), so dass die über 10 m lange Grenzmauer mit einer Höhe von ca. 0,5 m insoweit anrechnungsfrei bleibt.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1984 - 3 S 976/84

    Grenzabstand - zwei nebeneinander aufgestellte Werbetafeln

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 3 S 2875/08
    Dies gilt auch dann, wenn man der Wandfläche des Nebenraums wegen des nach außen einheitlichen Erscheinungsbildes (vgl. dazu Urteil des Senats vom 18.07.1984 - 3 S 976/84 - Sauter, a.a.O., § 5 RdNr. 112) noch die unmittelbar anschließende "Wandscheibe" von 1 m Länge hinzurechnen wollte.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2016 - 11 S 2070/14

    Zulässigkeit einer bedingten Anschlussberufung während eines anhängigen

    Nicht angerechnet werden auf diese Längenmaße jedoch anders genutzte, an der Grundstücksgrenze bereits vorhandene Gebäude und Gebäudeteile, die nicht unter das Privileg des Absatzes 1 Satz 1 fallen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.02.2009 - 3 S 2875/08 -, juris; Beschluss vom 28.06.1996 - 5 S 1428/96 -, juris; Sauter, a.a.O., § 6 LBO Rn. 18 ).
  • StGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 1 VB 75/15

    Wegen unzureichender Substantiierung teilweise unzulässige, im Übrigen

    Tote Einfriedigungen sind alle dauerhaften, mit dem Boden fest verbundenen Einfriedigungen nicht pflanzlicher Art, etwa Zäune aus Holz und Eisen, Mauern, Bretter- und Drahtglaswände, verglaste Pergolen, Wandscheiben (zweifelnd VGH Mannheim, Beschluss vom 2.2.2009 - 3 S 2875/08 -, Juris Rn. 6), an Pfählen befestigte Schilf- und Rohrmatten, Elektrozäune sowie die in Abs. 1 genannten Drahtzäune und Schranken.
  • LG Ulm, 17.05.2016 - 2 O 409/15

    Nachbarstreit betreffend die Zulässigkeit einer Mauer unmittelbar an der

    Wenn schon Hecken und Zäune unter diese Vorschrift fallen, die als Bepflanzung oder wesentlich weniger massive, aufgelockertere Bauteile deutlich weniger ins Gewicht fallen, dann muss dies erst recht für eine massive Mauer gelten (ebenso Birk, a.a.O., § 11 Einleitung; OLG Karlsruhe 13.02.2008, 6 U 79/07 = Justiz 2008, 187; der VGH BaWü hält es - ausgehend von seinem öffentlichrechtlichen Verständnis - für "zweifelhaft", ob eine "Wandscheibe" von 1, 00 m Länge eine Einfriedigung im Sinne des § 11 NRG darstellt, Beschluss 02.02.2009, 3 S 2875/08 = BauR 2009, 698).
  • VGH Bayern, 22.08.2012 - 14 CS 12.1031

    Baugenehmigung für Garage; Dorfgebiet; Gebot der Rücksichtnahme; Schikaneverbot

    Ob derartige Fallkonstellationen als Unterfall des Gebots der Rücksichtnahme einzuordnen sind, ist allerdings zweifelhaft (so neuerdings auch OVG SH, Beschluss vom 13.1.2010 RdL 2010, 98, das in Betracht zieht, das Schikaneverbot als einen neben das Gebot der Rücksichtnahme tretenden "Topos" anzusehen; zweifelnd wohl auch VGH BW, Beschluss vom 2.2.2009 Justiz 2009, 352).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2016 - 2 S 29.16

    Berücksichtigung traufseitiger Bebauung im Rahmen des Einfügens eines Gebäudes in

    Das Bestehen eines solchen dem Privatrecht zuzurechnenden Beseitigungsanspruchs wäre im Übrigen für die hier streitgegenständliche Vollziehbarkeit der Baugenehmigung unerheblich, da diese unbeschadet etwaiger privater Rechte Dritter ergeht (vgl. § 67 Abs. 6 BbgBO a.F. bzw. nunmehr § 72 Abs. 5 BbgBO i.d.F. vom 19. Mai 2016, GVBl. I Nr. 14 S. 1 - BbgBO n.F.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2. Februar 2009 - 3 S 2875/08 -, juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - OVG 10 S 29.10 -, juris Rn. 26).
  • VG Karlsruhe, 12.04.2011 - 8 K 3446/10

    Rechtsschutz gegen Errichtung einer ortsfesten Funksendeanlage

    Der Kläger hat weder behauptet noch bestehen sonst Anhaltspunkte dafür, dass sich die Wahl des Standorts als Schikane darstellt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.04.2008 - 8 S 98/08 -, VBlBW 2008, 452; Beschl. v. 02.02.2009 - 3 S 2875/08 -, Justiz 2009, 352).
  • VG München, 06.07.2016 - M 9 K 15.1939

    Anspruch auf Erlass einer Beseitigungsverfügung

    Diese Ansicht stützt sich darauf, dass nur der Nachbar tatsächlich in den genannten Vorschriften verletzt ist, an dessen eigener Grundstücksgrenze die Privilegierungsvoraussetzungen des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO, bei dessen Vorliegen kraft Gesetzes kein Abstandsflächenverstoß mehr gegeben ist, nicht eingehalten werden; Gleiches gelte dann auch für die Gesamtlänge von 15 m nach Art. 6 Abs. 9 Satz 2 BayBO (Molodovsky/Famers, BayBO, Stand 31. Update 03/16, Art. 6 Rn. 257 und 281; VGH BW, B. v. 2.2.2009 - 3 S 2875/08 - juris Rn. 2ff. mit Verweis auf st.Rspr.).
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